Gropper - Holz im Garten Walter Gropper e. K.
Bülzenstrasse 9
88486 Kirchberg/Iller
Tel. 07354/2359
 
 


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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
 
Angebote:
Unsere Angebote sind stets freibleibend.

Preise:
Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk.

Lieferzeit:
Sämtliche Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, entstandene Knappheit an Betriebsstoffen, ferner Maschinenbruch berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist zu verlängern, ohne dass die Besteller hieraus Schadenersatzansprüche herleiten können.

Zahlung:
Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug (Skonto, Rabatt usw.) zu bezahlen. Für die Zahlung gilt auch jede Teillieferung als selbständige Lieferung, unabhängig von der Beendigung der Gesamtlieferung. Werden die vereinbarten Zahlungsziele überschritten, so sind die entstehenden Mahnkosten und die jeweils üblichen bankmäßigen Verzugszinsen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Landeszentralbank-Diskont zu entrichten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge als ungerechtfertigt oder in einem ganz unwesentlichen Umfange als berechtigt erwiesen hat.

Erfüllungsort:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist in allen Fällen Kirchberg an der Iller. Der Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für Kirchberg an der Iller zuständige Amtsgericht.

Eigentumsvorbehalt:
Eigentumsvorbehalt gilt für sämtliche gelieferte Ware bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung des Abnehmers. Die Gefahren während der Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer. Von einer Pfändung oder jeden anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Das gelieferte Zaunmaterial kann vom Käufer bis zur vollständigen Bezahlung vorübergehend als Bauzaun benützt werden. Wir können jederzeit eine angemessene Miete und Abnützungsgebühr sowie kostenlose Rücklieferung verlangen, wenn der Käufer die Zahlung nicht erfüllt.
Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können wir nach vorheriger Mahnung zurücktreten und die Ware wieder an uns nehmen.

Beanstandungen:
Bemängelungen hinsichtlich der Menge, Beschaffenheit oder Berechnung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen und sich die Ware im Zustand der Anlieferung befindet. Naturbedingte Risse sind kein Grund zur Beanstandung.
Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden, andernfalls entfällt insoweit die Gewährleistung.
Holz ist ein Naturprodukt, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen.

Rücktritt vom Vertrage:
Rücktritt vom Lieferungsvertrag behalten wir uns vor, wenn im Zeitraum der Lieferung Umstände bekannt werden, die die Sicherheit unserer Forderungen in Frage stellen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Beschaffenheit verkaufter Menge, der Preise und ähnliches nachträglich offenbar werden. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können deshalb nicht an uns gestellt werden. Der Kaufpreis für bereits von uns ausgeführte Lieferungen wird in diesen Fällen sofort und ohne Abzug fällig. Rücktrittsrecht wegen verzögerter Lieferung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Käufer eine angemessene Nachfrist schriftlich gestellt hat und diese von uns nicht eingehalten wird.
Bei unberechtigten Annullierungen behält sich der Verkäufer vor, 20 % der Verkaufssumme für Verkaufsspesen etc. in Anrechnung zu bringen. Bereits gemachte Aufwendungen für Material und Fertigung werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Sonstiges
Bei groben Verschulden, bei Produkthaftung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach dem Gesetz, und zwar insoweit ebenfalls für unsere Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Im Übrigen leisten wir keinen Schadensersatz.
Dies gilt jedoch ebenfalls nicht, soweit wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben.
Liefern wir nicht rechtzeitig, ist uns eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach dem BDSG.

Sonderbestimmungen für die Montage:
  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Montage zügig erfolgen kann.
  2. Der Zaunverlauf ist vom Auftraggeber an Ort und Stelle unserem Vorarbeiter verbindlich anzugeben (Grenzverlauf beachten!).
  3. Ferner hat der Auftraggeber auf Wasserleitungen, Kanalisationsrohre. Telefon- oder Elektrizitätskabel und deren Verlauf hinzuweisen.
    Entstehende Schäden durch fehlende oder ungenaue Angaben gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Bei den umstehenden Aufstellungskosten haben wir normale Bodenverhältnisse vorausgesetzt.
    Bei vorher nicht erkennbaren, schwierigen Bodenverhältnissen (z.B. felsigem und aufgeschütteten, steinigen Boden, Schulterbeton bei Bordsteinplatten oder dergl.) erhöhen sich die in unserer Auftragsbestätigung nach laufenden Metern festgelegten Aufstellungskosten um die Lohnkosten, die durch den zusätzlich erforderlichen Zeitaufwand entstehen.
    Nebenarbeiten, wie erforderliche Aufräumungsarbeiten, Abreißen alter Zäune, Beseitigung im Wege stehender Hecken usw. werden im Normalfalle nur nach Auftrag im gesondert zu berechnenden Stundenlohn vorgenommen.
    Sind zum vereinbarten Aufstellungstermin noch Hindernisse vorhanden, die der Auftraggeber beseitigen wollte, so gilt die Ausführung dieser Arbeiten durch unseren Montagetrupp als fest vereinbart, sofern der dazu in der Lage ist. Diese Arbeiten werden ebenfalls im Stundenlohn zusätzlich berechnet.
    Besteht die Möglichkeit der Beseitigung der Hindernisse durch unseren Montagetrupp nicht, so hat der Kunde eine nochmalige Anfuhr zu erstatten. Das gleiche gilt, wenn derartige zusätzliche bei der Auftragsannahme nicht vorausgesehenen Arbeiten zwar sofort ausgeführt werden können, jedoch hierdurch ein weiterer Montagetag erforderlich wird.
  5. Bei notwendig werdenden Sonderanfertigungen oder Änderungen von Eisenteilen müssen wir uns eine entsprechende Mehrberechnung vorbehalten.
  6. Wenn von Seiten eines Kunden angegebene Maße bezüglich Zaunhöhen, Torgrößen usw. an Ort und Stelle nicht eingehalten werden können und hierdurch Änderungen erforderlich werden, trägt evtl. entstehende Mehrkosten der Käufer.
  7. Bei Mehr- oder Minderverbrauch an Materialien erfolgt die Abrechnung nach den Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Maßen.
  8. Türen und Tore werden von uns so angeschlagen, dass sie schließbar sind. Für spätere Veränderungen durch Bodensetzungen u. ä. können wir keine Haftung übernehmen.
    Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Schäden an Pflanzen usw. zu vermeiden. Haftung für solche eventuell nicht vermeidbare Schäden können wir nicht übernehmen.
    Wir beraten Sie gerne in Fragen des Nachbarrechts, jedoch die Einhaltung eventuell vorgeschriebener Abstände geschieht nach Ihren Angaben und auf Ihre Verantwortung.
    Die Witterung kann unsere Montagearbeiten unmöglich machen. In diesem Falle sind Lieferfristen entsprechend zu erweitern.
Gültig ab 01.01.2010